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AGB
Leos Kinderkleiderboerse
Denise Fürer
Dorfstrasse 2
9205 Waldkirch (SG)
Annahme
- Gewaschene, gebügelte und ungeflickte Baby- und Kinderkleider ab Grösse 74 bis 152
- Gereinigte Schuhe bis Grösse 42 in sehr gutem Zustand
- Accessoires
- Kinderbücher, CD’s, DVD’s
- Komplette und saubere Spielsachen
- Grösseres wie Kinderwagen, Laufgitter etc. auf Anfrage
- Es werden keine Gewaltspiele (Play Station, Game Box, DVD’s oder Videos) entgegengenommen.
Herbst- und Winterartikel werden ab September in Kommission genommen.
Frühlings- und Sommerartikel werden ab Februar in Kommission genommen.
Die Leo’s Kinderkleiderbörse ist berechtigt, die Annahme von Waren zu verweigern, wenn die vorgelegte Ware fehlerhaft oder beschädigt ist, die Lagerkapazität erschöpft ist, nicht ins Sortiment passt oder aus anderen Gründen nicht annehmbar ist. In diesem Fall werden die Kunden per E-Mail informiert. Nach Benachrichtigung müssen die Artikel innerhalb eines Monats abgeholt werden, danach werden die Artikel einer gemeinnützigen Organisation übergeben.
Verkauf
Bei Verkauf Ihrer Artikel erhalten Sie 50 % des Verkaufspreises, 50 % bleiben im Besitz der Börse. Der Verkaufspreis wird durch das Personal der Kinderkleiderbörse festgelegt. Die Leo’s Kinderkleider-börse behält sich vor, einzelne Artikel online zu verkaufen. Bei Verkauf Ihrer Artikel übers Internet (Kunde wird vorab informiert), erhalten Sie 40 % des Verkaufspreises, 60 % bleiben im Besitz der Börse.
Preisreduktion von 50 % auf alle Frühlings- und Sommerartikel im Juli/August. In den Monaten Januar/Februar 50 % Preisreduktion auf alle Herbst- und Winterartikel.
Nicht verkaufte Artikel der entsprechenden Saison müssen vom Kunden bis spätestens 30. April, bzw. 31. Oktober wieder abgeholt werden! Bis zu diesem Termin nicht abgeholte Artikel werden einer gemeinnützigen Organisation übergeben oder gehen in Besitz der Börse über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Auszahlung
Die Kunden, welche ein Guthaben aus dem Verkauf ihrer Artikel haben, werden jeweils im März und September per E-Mail informiert. Nach Benachrichtigung muss das Guthaben innerhalb von 6 Monaten abgeholt werden, danach geht das Guthaben ohne Benachrichtigung vollumfänglich an die Leo’s Kinderkleiderbörse über. Die Auszahlung erfolgt in bar.
Haftung
Die Leo’s Kinderkleiderbörse übernimmt keine Haftung für sämtliche in Kommission gegebene Artikel bei Diebstahl, Einbruch, Wasser-, Feuer- oder Sachschäden.
Mit der Übergabe der Ware an die Leo’s Kinderkleiderbörse anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.